geschlossen seit:
25.03.2020
Beherbergungsverbot zu touritischen Zwecken voraussichtlich bis:
10.05.2020
Zahl der Stornierungen:
6
Zahl der Umbuchungen:
4
Liebe Urlauber,
an dieser Stelle wollen wir Ihnen die Fragen und Sorgen um Ihren Urlaub in Bezug auf Corona und seinen Begleitumständen beantworten. Vorweg gesagt: Unsere Stornobedingungen haben wir erst einmal aufgehoben.
Wir möchten Ihnen nach wie vor einen schönen, erholsamen, unvergesslichen und vor Allem sicheren Urlaub bieten. Wie Sie auch sind wir daran interessiert, schnellstmöglich wieder zur Normalität zu kommen und Ihnen unsere Ferienhäuser zum urlauben zu überlassen. Schließlich möchten die Banken weiterhin die Kredite nebst Zinsen bezahlt haben...
Wie sieht die aktuelle Lage aus?
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(4) Betreiberinnen und Betreibern von Beherbergungsstätten und ähnlichen Einrichtungen, Hotels, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen sowie privaten und gewerblichen Vermieterinnen und Vermietern von Ferienwohnungen, Ferienzimmern, Übernachtungs- und Schlafgelegenheiten und ähnlichen Einrichtungen für Beherbergungen und Übernachtungen ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen.
[...]
§ 13
Diese Verordnung tritt am 20. April 2020 in Kraft und mit Ablauf des 10. Mai 2020 außer Kraft.
Das heißt: Frühestens ab 11. Mai 2020 kann die Vermietung von uns wieder erfolgen und dürfen Gäste ins schöne Ditzum anreisen. Ob das so kommen wird, kann heute mit Sicherheit noch nicht gesagt werden. Wir halten aber die Lage im Blick und aktualisieren hier, sobald uns weitere Informationen vorliegen.
Was passiert, wenn Ihre Reise im gesperrten Zeitraum liegt?
Ihr Anreisezeitpunkt liegt (kurz) nach dem Datum des Beherbergungsverbotes für touristische Zwecke. Was ist zu tun?
Wir bitte um Verständnis, das solange der Gesetzgeber das Beherbergungsverbot Aufrecht hält, keine Vermietung stattfinden kann. Für Zuwiderhandlungen gilt ein ristriktiver Bußgeldkatalog: